Versicherung:
Die Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern.
Urlaub:
Wir halten uns an den Schulferienplan der Stadt Thun.
Da findet keine Spielgruppe statt.
1 Woche vor Sommerurlaub 1 Woche vor Weihnachten und in der ersten Woche nach den Sommerferien findet keine Spielgruppe statt, dies dient für den Elternabend und die Eingewöhnung der Geschwister für Kindergarten und Schulkinder, sowie das Weihnachtsfest im Wald.
Die Anmeldung:
ist verbindlich für 1 Jahr und muss nach 1 Jahr wieder Neu angemeldet werden. Kinder die die Spielgruppe ein weiteres Jahr besuchen möchten haben Anmelde Vorrang.
Kosten Waldspielgruppe:
Wir berechnen pro Kind und Stunde 14.-fr.
Dies ist für 1x wöchentlich Waldspielgruppe berechnet. Betreut von 2 oder manchmal 3 Leiterinnen. Im Preis inkl. ist ein Abschluss der länger als die Spielgruppe dauert der wir gemeinsam mit den Kindern machen
Kinder die für Montag angemeldet werden, bezahlen wegen Feiertage etwas weniger.
Die Beiträge werden im Voraus in Rechnung gestellt., Erste Rechnung wird mit 2 Quartalen gestellt, Im Dezember die restlichen 2 Quartale.
Sollten Sie fragen zur Zahlung haben, dürfen Sie mit uns jederzeit Kontakt aufnehmen.
Die Zahlungen sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu leisten, das heißt, Sie bezahlen den für das Kind freigehaltene Platz. Geschwister in der gleichen Gruppe bezahlen den gleichen Preis.
Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.- erhoben, diese wird pro Jahr einmal verrechnet
(für Administration, Werk- und Spielmaterial, Ausflug und Springer Kosten
Es findet statt wenn mind. 6 Anmeldungen eingegangen sind.
Hier haben wir die max. Gruppengrösse von 10-15 Kinder bei möglichst immer 3 Leiterinnen ab 12 Kindern
Kündigung:
Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Spielgruppenjahr. Diese Anmeldung mit Unterschrift ist verbindlich. Die Erfahrung hat gezeigt, dass wir mit einer Anmeldung auch eine Anmeldungsgebühr verlangen müssen, damit der Platz wirklich auch reserviert ist.
Wird ein bereits angemeldetes Kind vor Beginn des neuen Spielgruppenjahres abgemeldet, erheben wir eine Umtriebs Entschädigung in der Höhe der Eintrittsgebühr dieser Betrag ist in der Höhe vom ersten Quartal zu bezahlen.
Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Schuljahres aus.
Eine Kündigung während des Jahres ist schriftlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals möglich. Sollte es doch zur einer Auflösung des Vertrages kommen durch Umzug, Unfall oder anderweitigen Situationen, dürfen Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir werden eine Lösung finden.